Konzeptionell handelt es sich beim eHz um einen systemtechnisch offenen Sensorzähler ohne intelligente Komponenten. Intelligent wird das System erst durch den Anschluss elektronischer Module über die standardisierte eHz-Schnittstelle.
Die heute angebotenen Systeme sind noch kein vollständiges Smart Metering, weisen aber zumindest in die Richtung und lassen sich später einfach nach- bzw. aufrüsten.
Bei der EWR Aktiengesellschaft ist der elektronische Haushaltszähler bzw. Smart Metering Systeme noch in der Erprobungsphase, wird demnach in deren Versorgungsgebiet z.Zt. noch nicht eingesetzt. Es bleibt vorerst beim Einsatz des Ferraris-Zähler nach dem Induktionsprinzip (nur Sr. Ferraris wird es freuen).
Findet man einen Messstellenbetreiber, der den eHZ einsetzt, so ist der eHz in den genannten Versorgungsgebieten möglich. Messstellenbetreiber werden aber aller Voraussicht nach lediglich die Oligopolisten der Energieversorger sowie große Dienstleister aus dem Messbereich.
Zur privaten Unterzählungen ist der eHZ natürlich möglich.
Mit der Änderung des Energiewirtschaftgesetztes EnWG und der neuen Messstellenzugangsverordnung besteht ab 1. Januar 2010 die Pflicht, bei Neubauten und Modernisierungen Smart Meter zu verwenden. |